Indikation
Häufig haben die suchtmittelabhängigen Klientinnen und Klienten auch psychische Schwierigkeiten und soziale Folgeprobleme. Bei uns üben sie – meist nach einer stationären Behandlung – ein abstinentes Leben und die Rückgewinnung grösstmöglicher Selbständigkeit ein. Indikationskriterien sind:
Hauptkriterium
- Abhängigkeit von psychoaktiven Substanzen (Alkohol, illegale Drogen u.a.)
Mindestens zwei der nachfolgenden Kriterien
- Beruflicher Integrationsbedarf
- Sozialisierungsbedarf
- Stabilisierungs- bzw. Überprüfungsbedarf (Abklärung, Abstinenz)
- Zielsetzung: Lernen ohne Suchtmittel zu leben (Ressourcenaufbau)
- Vorübergehend ohne Wohnung
Zusätzliche Bedingung
- Abstinenzfähigkeit in beschützter Umgebung (gegebenenfalls mit Antabus oder Substitution)
Erwünscht
- Stationärer Aufenthalt zur Behandlung der Sucht ist vor dem Eintritt oder in den letzten Jahren erfolgt