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Indikation

Häufig haben die suchtmittelabhängigen Klientinnen und Klienten auch psychische Schwierigkeiten und soziale Folgeprobleme. Bei uns üben sie – meist nach einer stationären Behandlung – ein abstinentes Leben und die Rückgewinnung grösstmöglicher Selbständigkeit ein. Indikationskriterien sind:

Hauptkriterium
  • Abhängigkeit von psychoaktiven Substanzen (Alkohol, illegale Drogen u.a.)
Mindestens zwei der nachfolgenden Kriterien
  • Beruflicher Integrationsbedarf
  • Sozialisierungsbedarf
  • Stabilisierungs- bzw. Überprüfungsbedarf (Abklärung, Abstinenz)
  • Zielsetzung: Lernen ohne Suchtmittel zu leben (Ressourcenaufbau)
  • Vorübergehend ohne Wohnung
Zusätzliche Bedingung
  • Abstinenzfähigkeit in beschützter Umgebung (gegebenenfalls mit Antabus oder Substitution)
Erwünscht
  • Stationärer Aufenthalt zur Behandlung der Sucht ist vor dem Eintritt oder in den letzten Jahren erfolgt